Solarenergie und Unternehmenswachstum: Ein Blick auf das Solarpaket 1
In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien eine immer wichtigere Rolle spielen, steht das Solarpaket 1 im Mittelpunkt der deutschen Energiepolitik. Für Unternehmen und Asset Manager bietet das Solarpaket 1 eine Vielzahl von Chancen und Vorteilen, die wir in diesem Blogartikel näher beleuchten möchten.
Was ist das Solarpaket 1?
Das Solarpaket 1 ist ein umfassendes Maßnahmenpaket der Bundesregierung, das darauf abzielt, die Nutzung von Solarenergie in Deutschland massiv zu fördern. Damit soll das im Rahmen des Pariser Klimaabkommen definierte Ziel bis zum im Jahr 2035 nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien beruhen, unterstützt werden. Der Bund möchte, das mit dem EEG 2023 gesetzlich verankerte Zwischenziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2030 auf 80 % zu erhöhen, erreichen. Da der Strombedarf kontinuierlich wächst u.a. durch die zunehmende Elektrifizierung von Industrieprozessen, Wärme und Verkehr (Sektorenkopplung), muss der Ausbau zusätzl. beschleunigt werden. Um bei Zugrundelegung eines Bruttostromverbrauchs von 750 Terawattstunden (TWh) im Jahr 2030 das 80-Prozent-Ausbauziel sicher zu erreichen, muss die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien von derzeit knapp 240 TWh auf 600 TWh im Jahr 2030 erhöht werden. Für den Ausbau der Photovoltaik-Anlagen übersetzt sich das in einen stark beschleunigten Ausbau auf 22 Gigawatt (GW) pro Jahr ab 2026. Das Solar Paket 1 soll dies erleichtern und umfasst finanzielle Anreize, regulatorische Erleichterungen und technische Unterstützung insbesondere für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Dächern von Gewerbeimmobilien.
Im Folgenden möchten wir die Punkte herausstellen, die für den Ausbau von PV-Strom relevant sind. Weitere Punkte zu beispielsweise Windenergie sind im Orginaltext zu finden.
1.Erhöhte Förderungen
Der Einspeisetarif für Dachanlagen im Bereich von 40 bis 750 Kilowatt wird um 1,5 Cent pro Kilowattstunde angehoben. Ab 2026 wird das Ausschreibungsvolumen für Dachanlagen jährlich auf 2,3 Gigawatt steigen, mit Zwischenstufen von 1,4 Gigawatt und 1,8 Gigawatt in den Vorjahren. Gleichzeitig wird die Bagatellgrenze für Ausschreibungen von einem Megawatt auf 750 Kilowatt gesenkt. Sicherheiten aus Ausschreibungen sollen innerhalb von drei Monaten nach Inbetriebnahme der Anlagen zurückgezahlt werden
2.Flexiblere Regelungen
Die Pflicht zur Direktvermarktung bei gewerblichen Dachanlagen wird flexibler gestaltet. Betreiber können überschüssigen Solarstrom alternativ ohne Vergütung an Netzbetreiber abgeben. Diese Regelung ist besonders vorteilhaft für größere Dachanlagen mit hohem Eigenverbrauch. Zudem werden die technischen Anforderungen für kleine Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt Leistung für die Direktvermarktung gelockert, um die Kosten zu senken. Das Anlagenzertifikat ist künftig erst ab einer Einspeiseleistung von 270 Kilowatt oder einer installierten Leistung von 500 Kilowatt erforderlich. Außerdem gibt es Ausnahmen für die Anlagenzusammenfassung und eine Ausweitung des Repowerings auf Dachanlagen.
3.Einführung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung und des gewerblichen Mieterstrommodells
Mit dem Solarpaket 1 wird die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eingeführt, die die Lieferung von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes vereinfacht. Mieter und Eigentümer werden von Lieferantenpflichten weitgehend befreit, und die Betreiber von der Pflicht zur Reststromlieferung. Auch Nebenanlagen der Gebäude können zur Installation von Photovoltaik-Anlagen genutzt werden. Der überschüssige Solarstrom wird nach dem EEG vergütet. Der gewerbliche Mieterstrom wird auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen förderfähig, solange keine Durchleitung durchs öffentliche Netz erfolgt. Zudem wird die Abrechnung sehr geringer Stromverbräuche von Wechselrichtern vereinfacht.
4.Freiflächenanlagen & besondere Photovoltaik-Anlagen
Die Gebotsgrenze für Freiflächenanlagen in Ausschreibungen wird von 20 auf 50 Megawatt erhöht. Zudem wird ein Wegenutzungsrecht auf öffentlichen Grundstücken für die Verlegung von Leitungen eingeführt, private Grundstücke bleiben ausgeschlossen. Ackerflächen in benachteiligten Gebieten werden künftig grundsätzlich für förderfähige Photovoltaik-Projekte zugelassen, mit einer Opt-out-Option für Bundesländer. Außerdem werden naturschutzfachliche Mindestkriterien für Solarparks eingeführt, die unter anderem die Begrenzung der Modulfläche auf 60 Prozent und die Förderung der Biodiversität umfassen. Es wird ein Untersegment für besondere Photovoltaik-Anlagen wie Agri-, Floating- und Parkplatz-PV geschaffen, mit einem Ausschreibungsvolumen von bis zu 2075 Megawatt bis 2029.
5.Entbürokratisierung des Netzanschlusses: Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der über 850 Netzbetreiber in Deutschland werden vereinheitlicht, um den Netzanschluss zu erleichtern. Sondervorgaben je nach Netzbetreiber sind nur in bestimmten, begründeten Fällen erlaubt und müssen veröffentlicht werden.
6.Batteriespeicher: Für Speicher wird künftig eine flexible Nutzung erlaubt sein, um sie auch für den Handel mit Netzstrom zu nutzen. Dabei muss sichergestellt werden, dass nur Strom aus erneuerbarer Erzeugung die Förderung erhält. Das Privileg für den bevorzugten Netzanschluss für Erneuerbare-Energien-Anlagen wird auf Speicher ausgeweitet
Fazit
Das Solarpaket 1 bietet Unternehmen und Asset Managern eine einzigartige Gelegenheit, sich nachhaltig zu positionieren und gleichzeitig wirtschaftliche Vorteile zu nutzen. Bei Moverloop sind wir überzeugt, dass Solarenergie ein zentraler Baustein für eine zukunftsfähige und erfolgreiche Unternehmensstrategie ist. Wir ermutigen alle Unternehmen und Asset Manager, die Möglichkeiten zu nutzen und aktiv in eine grüne Zukunft zu investieren.