Mieterstrom & Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Seit Inkrafttreten des „Solarpaket 1“ im Mai 2024 wurden die Vertriebsmöglichkeiten von PV-Strom auf gemeinschaftlich genutzten Gebäuden erheblich vereinfacht. Die betrachteten Modelle sind die sogenannte gemeinschaftliche Gebäudestromversorgung und das Mieterstrom-Konzept.
Mieterstrom & Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Seit Inkrafttreten des „Solarpaket 1“ im Mai 2024 wurden die Vertriebsmöglichkeiten von PV-Strom auf gemeinschaftlich genutzten Gebäuden erheblich vereinfacht. Mehr zu den gesetzlichen Änderungen erfahren Sie in unserem Blogartikel „Solarpaket 1 - Änderungen und Konsequenzen“.

Im Folgenden möchten wir Ihnen die zwei Modelle vorstellen, die insbesondere in gewerblichen Anlagen mit mehreren Mietparteien Anwendung finden. Diese Modelle sind die sogenannte gemeinschaftliche Gebäudestromversorgung und das Mieterstrom-Konzept.

Beide Konzepte beziehen sich auf die gemeinsame Nutzung von Energieinfrastrukturen innerhalb eines Gebäudekomplexes, ohne auf das öffentliche Stromnetz angewiesen zu sein. Dadurch entfallen Netzentgelte und Abgaben, die sonst den erheblichen Teil des Strompreises ausmachen. Die nachfolgende Gegenüberstellung der beiden Konzepte soll Ihnen helfen, die Unterschiede zu verstehen.

Gemeinschaftliche Gebäudestromversorgung: Eine nachhaltige Zukunft für gewerbliche Immobilien

Die gemeinschaftliche Gebäudestromversorgung (GGV) steht im Zentrum einer nachhaltigen Energiezukunft für gewerbliche Immobilien und ist erstmals seit dem Solarpaket 1 vollumfänglich möglich. Entsprechende Gesetzesänderungen zur gemeinschaftlichen Gebäudestromversorgung finden sich in §42b EnWG-E. Stand Mai 2024 geht die Bundesregierung davon aus, dass rund 80.000 Gebäude in Deutschland in diesem Modell betrieben werden können.

Mieterstrom: Jetzt auch im gewerblichen Bereich anwendbar

Das Mieterstrommodell stammt ursprünglich aus dem Wohnimmobilien-Sektor und hat es Immobilieneigentümern und Wohngemeinschaften ermöglicht, PV-Strom an die Mietparteien weiterzugeben. Mit der Verabschiedung des Solarpaket 1 und den Anpassungen für den gewerblichen Bereich ist das Modell nun auch dort anwendbar.

Gegenüberstellung für Gewerbeimmobilien:

Models
Mieterstrom
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Betrieb
  • Durch Eigentümer der Anlage oder externe Dienstleister
  • Betreiber und Verbraucher müssen unterschiedliche Unternehmen sein

Durch Eigentümer oder externe Dienstleister

Rechten & Pflichten Betreiber
  • Reststromlieferung an Mietparteien verpflichtend
  • Kein Energielieferantenstatus nötig im Contracting-Modell (Wenn Betreiber Verkauf des Stroms an externe Dienstleister übergibt)
  • Stromtransport über Netz der allg. Versorgung nicht gestattet
  • Reststromlieferung an Mietparteien nicht verpflichtend
  • Kein Energielieferantenstatus nötig
  • Stromtransport über Netz der allg. Versorgung nicht gestattet
Entgeld (für produzierten Strom)
  • Vergütung zum einheitlichen Strompreis oder Zwei-Preissystem durch teilnehmende Mietparteien
  • Überschüssiger Strom erhält EEG-Vergütung durch Netzeinspeisung
  • Vergütung zum vertraglich festgehaltenen Strompreis durch teilnehmende Parteien
  • Überschüssiger Strom nach EEG-Vergütung


Förderung
  • EEG-Einspeisevergütung
  • Mieterstromzuschlag

EEG-Einspeisevergütung

Vertragliche Gestaltung

Komplettversorgungspflicht für den Vermieter

  • nur PV-Stromversorgung
  • Flexiblere Vertragsgestaltung bezügl. Preis und Laufzeit


Voraussetzungen
  • gewerbliche Vermietung
  • entsprechendes Messkonzept

Messkonzept mit statischem oder dynamischem Verteilungsschlüssel und viertelstündlicher Messung

Rechtliche Grundlagen

Warum Mieterstrom oder gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung?

Das Besondere an diesen Modellen ist die effiziente Nutzung der PV-Anlage, die zu einer hohen Wirtschaftlichkeit führt. Durch die gemeinsame Nutzung des PV-Stroms können erhebliche Kosten gespart und die Umweltbelastung reduziert werden. Für Eigentümer werden die Modelle mit steigendem Eigenverbrauchsanteil, der sich aus Allgemeinstrom und Mieterstrom zusammensetzt, immer lukrativer. Mieter profitieren gleichermaßen von günstigeren Strompreisen und einer Absicherung gegen Marktpreisschwankungen. Diese Win-Win-Situation entsteht insbesondere durch die wegfallenden Netzentgelte, Umlagen und Steuern.

Ein weiterer Vorteil ist die Nachhaltigkeit. Der lokal produzierte PV-Strom hat denselben positiven Effekt auf die CO2-Bilanz wie grüner Netzstrom mit Herkunftszertifikaten. Zudem verbessert sich die Energieeffizienz des Gebäudes, da der Allgemeinstrombedarf durch den PV-Strom gedeckt wird.

Allgemein lässt sich sagen, dass in gewerblichen Immobilien mit solchen Projekten Renditen von 9 bis 15 % für Eigentümer und Stromkostenersparnisse von 10 bis 20 % für Mietparteien erzielt werden können. Maßgebliche Einflussfaktoren sind hierbei die Größe der Anlage, die Eigenverbrauchsquote und der angesetzte Strompreis.

Fazit

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, sowie das Mieterstrommodell in gewerblichen Immobilien bieten eine vielversprechende Möglichkeit, nachhaltige Energie zu nutzen und gleichzeitig wirtschaftliche Vorteile zu erzielen. Unterstützt durch das Solarpaket 1, wird die Implementierung von Solaranlagen vereinfacht und gefördert. Im Vergleich zum Mieterstrom kann die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eine bessere auf die Bedürfnisse von Unternehmen zugeschnittene Lösung darstellen. Der Mieterstrom kann hingegen durch die gesetzlichen Förderungen ein rentableres Modell für die Vermieter darstellen. Beide Modelle gewährleisten eine stabile und umweltfreundliche Energieversorgung und ebenen den Weg zu einer nachhaltigen und wirtschaftlich effizienten Energiezukunft.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl des geeigneten Modells und der Umsetzung. Nehmen SIe hierzu gerne einfach Kontakt mit uns auf.