FAQ : Ihre Fragen - unsere Antworten
Mieterstrom ist ein vielschichtiges Thema. Als Experten für Mieterstrom beantworten Ihre Fragen gerne!
Mieterstrom Allgemein
Mieterstrom ermöglicht es Mietern, lokal erzeugten Solarstrom direkt vom Dach ihres Gebäudes zu nutzen.Anders als beim klassischen Eigenverbrauch, bei dem der Eigentümer den Strom selbst verbraucht, wird der erzeugte PV-Strom im Mieterstrommodell an die Mieter vor Ort geliefert. Nicht genutzter Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist. So wird Solarenergie auch in vermieteten Immobilien wirtschaftlich nutzbar gemacht.
Mieterstrom macht es möglich, lokal erzeugten Solarstrom direkt an die Nutzer eines Gebäudes zu liefern – und bringt damit gleich mehrere Vorteile mit sich: Mieter profitieren von günstigem, nachhaltigem Strom, Eigentümer können die Wirtschaftlichkeit ihrer PV-Anlage deutlich steigern. Gleichzeitig trägt das Modell zur Dekarbonisierung im Gebäudesektor bei und stärkt die ESG-Bilanz der Immobilie.
Im Vergleich zur klassischen Volleinspeisung, bei der der gesamte Strom ins Netz abgegeben wird und nur die gesetzlich garantierte – zunehmend sinkende – Einspeisevergütung erzielt wird, erlaubt Mieterstrom eine deutlich bessere Nutzung des erzeugten Stroms: Ein größerer Anteil des PV-Ertrags bleibt im Gebäude und erzielt höhere Erlöse. Überschüsse werden wie gewohnt ins Netz eingespeist.
Mieterstrom bietet Eigentümern die Möglichkeit, ungenutzte Dachflächen effektiv zu nutzen und die Mieter direkt mit lokal erzeugtem Solarstrom zu versorgen. Besonders bei Neubauprojekten mit gesetzlicher PV-Pflicht wird Mieterstrom zur wirtschaftlichsten Lösung, da er die Kosten für den Betrieb der PV-Anlage deckt und zusätzlich eine Einkommensquelle schafft. Eigentümer profitieren von langfristigen Einnahmen, steigern den Wert ihrer Immobilie und bieten ihren Mietern günstigeren Strom. So wird die Immobilie nicht nur nachhaltiger, sondern auch wirtschaftlich aufgewertet.
Wir kümmern uns gemeinsam um die erfolgreiche Umsetzung des Mieterstrommodells. Dabei begleiten wir Sie von Konzeption bis zum erfolgreichen Betrieb. Je nach gewähltem Betreibermodell unterstützen wir Sie bei der technischen und kaufmännischen Einrichtung des Mieterstromkonzeptes oder übernehmen den kompletten operativen Betrieb für Sie. In jedem Fall können Sie sich auf eine regelkonforme Umsetzung verlassen.
Bei regulatorischen Änderungen nehmen wir die erforderlichen Anpassungen direkt in der Software vor und informieren alle Beteiligten über etwaige Änderungen.
Der Ablauf sieht in der Regel wie folgt aus:
- Erstellung einer Potenzialanalyse
- Konzeption und vertragliche Einigung
- Technische Umsetzung (Digitalisierung der Zähler, Erstellung des technischen Messkonzepts)
- Wirtschaftliche und vertragliche Umsetzung (Mieterstromverträge)
- Regulatorische Umsetzung (Anmeldungen und Inbetriebnahme)
- Operativer Betrieb
Im ersten Schritt erstellen wir eine kostenlose und unverbindliche Potenzialanalyse inklusive einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Nach der Entscheidung zur Realisierung unterstützen wir im gesamten Projekt für einen reibungslosen Ablauf.
Immobilieneigentümer
Mieterstrom kann sich für drei Arten von Immobilien lohnen: Neubauprojekte, Bestandsgebäude und bestehende PV-Anlagen mit Volleinspeisung.
- Neubauten: Aufgrund gesetzlicher PV-Pflichten ist Mieterstrom häufig die wirtschaftlichste Lösung im Vergleich zur Volleinspeisung oder dem Modell, wo nur der Allgemeinstrom anteilig versorgt wird.
- Bestandsimmobilien: PV-Anlagen im Mieterstrommodell bieten eine lukrative Möglichkeit zusätzliche Mieteinnahmen bei diesen Gebäuden zu erhalten. Anders als bei Neubauten verfügen Unternehmen hier meist bereits über bestehende Energieverträge, weshalb im Rahmen einer Potenzialanalyse neben der statischen Eignung auch die Bereitschaft der Nutzer geprüft wird, den Mieterstromvertrag einzugehen.
- Bestehende PV-Anlagen mit Volleinspeisung: Bei Bestandsimmobilien, wo bereits eine PV-Anlage in der Volleinspeisung betrieben wird, ist eine Umstellung auf Mieterstrom möglich. Die Attraktivität einer Umstellung hängt von der aktuellen EEG-Vergütung sowie dem Stromverbrauch und aktuellem Strompreis der Mieter ab. Hier bieten sich sowohl das Lieferkettenmodell als auch das Mieterstrom Service Modell an.
Während sich Mieterstrom bei Neuanlagen fast immer lohnt, ist die Wirtschaftlichkeit bei Bestandsanlagen abhängig von der EEG-Vergütung, dem Verbrauchsprofil der Mieter und den aktuellen Strompreisen. Gerne bieten wir in allen drei Fällen eine unverbindliche Potenzialanalyse an.
Mieterstrom bietet Eigentümern eine wirtschaftliche & nachhaltige Möglichkeit, ungenutzte Dachflächen optimal zu nutzen:
- Zusätzliche Einnahmen: Durch die direkte Stromlieferung an Mieter entsteht eine neue, langfristige Ertragsquelle.
- Pflichterfüllung & Wirtschaftlichkeit: Besonders bei Neubauten mit PV-Pflicht ist Mieterstrom oft die beste Betriebsoption.
- Attraktivere Immobilie: Günstigerer Strom und nachhaltige Energie steigern die Standortqualität und Mieterzufriedenheit.
- Wertsteigerung: Eine PV-Anlage mit Mieterstrom kann die Marktfähigkeit und den Wert der Immobilie erhöhen.
- Verbesserte Gebäudeenergieeffizienz: Wird auch der Allgemeinstrom versorgt, kann sich dies positiv auf den Energieausweis auswirken und die Immobilie langfristig ESG- und gesetzeskonform aufwerten.
Nein. In vielen Fällen nimmt jedoch die Mehrheit der Mieter teil. Je nach Größe der Anlage kann es sogar sinnvoll sein, wenn nicht alle Mieter teilnehmen. Hier besteht weder eine Verpflichtung zur Teilnahme noch ein Anspruch darauf.
Vor der Umsetzung eines Mieterstromprojekts stellen wir gemeinsam sicher, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt sind. Dazu gehört die Prüfung von baurechtlichen Bestimmungen, Eigentumsverhältnissen sowie die Einhaltung der Energieeinspeisegesetze und möglicher lokaler Vorschriften.
Nur für die Vollversorgung im geförderten Mieterstrommodell ist dies notwendig. Jedoch können Sie diese Verantwortung auch an einen Dritten wie moverloop übergeben. In der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung reicht die Anmeldung als "kleiner Energieversorger".
Der Stromverbrauch wird über separate digitale Stromzähler für jeden Mieter gemessen, die den Verbrauch genau erfassen. Die Abrechnung erfolgt dann durch moverloop.
Asset Managements & Portfolios
Grundsätzlich ist die Erzeugung und der Verkauf von Strom, auch im Rahmen von Mieterstrommodellen, eine gewerbliche Tätigkeit. Diese kann Ihr Gewerbesteuerprivileg, die sogenannte erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG), gefährden, welche Ihre Mieteinnahmen von der Gewerbesteuer befreit.
Die gute Nachricht ist: Gemäß § 9 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe b GewStG sind Einnahmen aus der Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien (z.B. PV-Mieterstrom) sowie der Betrieb von Ladeinfrastruktur für die erweiterte Kürzung seit 2023 unschädlich, solange sie im Wirtschaftsjahr nicht mehr als 20 % der gesamten Einnahmen aus der Überlassung des Grundbesitzes betragen. Die Einnahmen aus dem Mieterstrom selbst unterliegen in der Regel weiterhin der Gewerbesteuer. Voraussetzung für die Unschädlichkeit ist in der Regel, dass der Strom vorrangig an die Mieter des Objekts geliefert wird und nur Überschüsse ins Netz eingespeist werden.
Für Investmentfonds ist die Erzielung von Einnahmen aus gewerblichen Tätigkeiten, wie dem Betrieb von PV-Anlagen, nur in begrenztem Umfang zulässig - überschreiten diese Einnahmen bestimmte gesetzliche Grenzen, kann dies erhebliche steuerliche Konsequenzen haben.
Für allgemeine Investmentfonds (Publikumsfonds):
Gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Investmentsteuergesetz (InvStG) dürfen Einkünfte aus "aktiver unternehmerischer Bewirtschaftung" (wozu auch der Stromverkauf aus PV-Anlagen zählt, wenn er nicht unter speziellere Regelungen fällt) eine Bagatellgrenze von 5 % der Gesamteinnahmen des Fonds nicht überschreiten.
Für Spezial-Investmentfonds:
Hier gibt es eine vorteilhaftere Regelung nach § 26 Nr. 7a InvStG. Einkünfte aus dem Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (wie PV-Anlagen) und aus dem Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge, die im Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung von Immobilien stehen, sind für den Status des Spezialfonds unschädlich, solange sie 10 % der Gesamteinnahmen des Spezial-Investmentfonds nicht übersteigen.
Um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Anforderungen eingehalten werden, empfehlen wir, diese Struktur zusammen mit Ihrem steuerlichen Berater zu prüfen.
Mieterstrom bringt für Mieter vor allem den Vorteil von günstigem, lokal erzeugtem Grünstrom. Durch die direkte Nutzung des auf dem Gebäude erzeugten Stroms profitieren Mieter von niedrigen Strompreisen, die häufig unter den üblichen Marktstrompreisen liegen.
In der Zukunft ist davon auszugehen, dass Mieter zunehmend aktiv nach Mieterstrommodellen fragen werden. Der Wunsch nach nachhaltiger Energie wird mit wachsendem Umweltbewusstsein und den steigenden Strompreisen immer stärker. Immobilien, die Mieterstrom anbieten, können daher nicht nur als nachhaltiger wahrgenommen werden, sondern auch als attraktiver Arbeitsplatz oder Wohnraum, was zu einer langfristigen Mieterbindung führt.
Projektentwickler
Projektentwickler stehen vor der Herausforderung, nachhaltige, wirtschaftlich attraktive Immobilien zu schaffen, die die Anforderungen der Mieter und Investoren erfüllen. Mieterstrom bietet hier eine Lösung, die sowohl die Energieeffizienz steigert als auch die Betriebskosten bzw. Stromkosten für die Mieter senkt – ein entscheidender Vorteil in einem Markt, der zunehmend auf Nachhaltigkeit setzt.
Für Neubauten, insbesondere im Rahmen der Photovoltaikpflicht, ist Mieterstrom eine besonders interessante Option. Durch die direkte Stromlieferung an die Mieter können Sie nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch eine zukunftsfähige Infrastruktur schaffen, die die Attraktivität der Immobilie steigert.
Bei Bestandsimmobilien können bei einer nicht ausreichenden Statik zusätzliche bauliche Anpassungen erforderlich sein, doch auch hier bietet Mieterstrom die Möglichkeit, die Energieversorgung zu optimieren und die Wirtschaftlichkeit der Immobilie zu erhöhen.
Die Integration von Mieterstrom in Ihr Projekt erfordert eine sorgfältige Planung und enge Abstimmung mit verschiedenen Partnern. Hier sind die wichtigsten Schritte, um das Modell erfolgreich zu integrieren:
- Technische Prüfung: Zunächst wird überprüft, ob Ihre Immobilie für die Installation einer Photovoltaikanlage geeignet ist. Dies umfasst die Statik des Gebäudes, die Dachfläche und die Anbindung an das lokale Stromnetz. Bei Neubauten kann die Installation einer PV-Anlage in der Planungsphase berücksichtigt werden, um eine nahtlose Integration zu gewährleisten.
- Betriebsmodell wählen: Es gibt verschiedene Betriebsmodelle, die je nach eigener Zielsetzung, Zielsetzung der Käufer und Immobilientyp in Frage kommen. So können Sie beispielsweise entscheiden, ob Sie als Betreiber der Anlage auftreten oder ob wir als externer Dienstleister den Betrieb übernehmen. Für die Umsetzung von Mieterstrom sind spezifische gesetzliche Vorgaben zu beachten, insbesondere in Bezug auf die Vertragsgestaltung und die technische Einrichtung. Wir unterstützen Sie dabei, die gesetzeskonformen Modelle zu identifizieren.
- Mieterintegration und Kommunikation: Um das Mieterstrom-Modell erfolgreich umzusetzen, ist es entscheidend, die Mieter transparent zu informieren und ihnen Vorteile wie günstigen, nachhaltigen Strom zu bieten. Dies erfordert klare Vertragsregelungen und eine effiziente Abrechnung, die die Stromlieferung sowie den Verbrauch der Mieter abbildet. Diesen Teil übernehmen wir in all unseren Betreibermodellen.
- Langfristiger Betrieb: Um das Mieterstrom-Modell langfristig wirtschaftlich zu gestalten, unterstützen wir Sie bei den Mieterstromprozessen und stellen sicher, dass alle Schritte regelkonform ablaufen – von der Stromabrechnung über die Kommunikation mit den Mietern bis hin zur kontinuierlichen Anpassung an gesetzliche Änderungen. Dabei sorgen wir dafür, dass Ihr Mieterstrom-Modell effizient und nachhaltig bleibt, ohne dass Sie sich um die alltägliche Verwaltung kümmern müssen.
Mieter
Als Mieter profitieren Sie von günstigerem Strom, geringerer Abhängigkeit vom Strommarkt und nachhaltigem Strom.
Nein. Sie sind als Mieter nicht zur Teilnahme verpflichtet. Jedoch garantieren wir Ihnen einen günstigeren Strompreis als bei ihrem aktuellen Versorger.
Geförderter Mieterstrom hat eine gesetzlich begrenzte Vertragslaufzeit von 1 Jahr gem. § 42a Abs. 3 Satz 1 EnWG. Bei ungefördertem Mieterstrom ist eine maximale Mindestlaufzeit von 2 Jahren möglich. Danach darf in beiden Fällen nur stillschweigend verlängert werden, wenn jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden kann. Bei PPAs (Power Purchase Agreements) können die Abnahmebedingungen flexibel festgelegt werden.
Beim geförderten Mieterstrom übernimmt der Anlagenbetreiber oder wir bei moverloop die restliche Stromversorgung. Größere Unternehmen mit Rahmenstromverträgen bevorzugen jedoch häufig, ihren Reststrom selbst einzukaufen. In diesen Fällen ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung oft die bessere Lösung.
Betreibermodelle
Die Dachpacht ist die optimale Lösung, wenn Sie selber kein Investment tätigen möchten. In diesem Modell übernimmt moverloop als Pächter nicht nur sämtliche Mieterstromprozesse, sondern auch die Installation der PV-Anlage und den Betrieb. Der Eigentümer erhält eine Pachtzahlung über die Vertragslaufzeit von mindestens 20 Jahren. Zur Absicherung wird eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen.
Die Anlagenpacht ist die optimale Lösung, wenn Sie den gesamten Betrieb der PV-Anlage auslagern möchten. In diesem Modell übernimmt moverloop als Betreiber nicht nur sämtliche Mieterstromprozesse, sondern auch alle Aufgaben des Anlagenbetriebs - von Wartung bis zur Abrechnung. Sie erhalten im Gegenzug eine Beteiligung am erwirtschafteten Gewinn.
In der Lieferkette finanzieren und betreiben Sie als Immobilieneigentümer die PV-Anlage selbst. moverloop kauft Ihnen den für das Mieterstrommodell benötigten Strom ab und übernimmt sämtliche Mieterstromprozesse – von der Abrechnung bis zur Kommunikation mit den Mietern. Sie profitieren von einer festen Vergütung pro lokal verbrauchter Kilowattstunde sowie weiterhin von der Einspeisevergütung für überschüssigen Strom.
Mit dem moverloop Mieterstrom-Service unterstützen wir Sie als Anlagenbetreiber bei der erfolgreichen Umsetzung von Mieterstromprojekten. Wir stehen Ihnen als zuverlässiger Partner bei der Projektierung zur Seite und stellen Ihnen sämtliche erforderlichen Formulare sowie Abrechnungen für den Mieterstrom bereit. Als Eigentümer treten Sie selbst als Mieterstromanbieter auf und behalten die volle Kontrolle. Für unsere Dienstleistungen erheben wir eine transparente Servicegebühr.
Mieterstrommodelle
Bei dem geförderte Mieterstrom erhalten die Mieter nur einen Stromvertrag und der Mieterstromanbieter muss als Vollversorger auftreten. Der Mehraufwand wird dabei durch den Mieterstromzuschlag finanziell attraktiver gemacht, wobei eine Vollversorgung des Gebäudes mit Strom, inklusive der Deckung von Reststrommengen, sichergestellt werden muss. Das Modell untersagt die Vertragskopplung mit dem Mietvertrag. Die Betreiber der PV-Anlage und die Verbrauchenden dürfen nicht dasselbe Unternehmen angehören. Des Weiteren darf der Strompreis 90 % des im jeweiligen Netz geltenden Grundversorgungstarifs nicht überschreiten.
Bei der gemeinschaftliche Gebäudeversorgung handelt es sich um eine Form der Stromversorgung, bei der nur der Strom aus einer PV-Anlage an die Mieter geliefert wird. Jeder Mieter hat seinen eigenen Reststromvertrag. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sehen vor, dass der Betreiber der PV-Anlage und der Letztverbraucher einen sogenannten Gebäudestromnutzungsvertrag abschließen, der gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) festlegt, wie der Stromaufteilungs- und Abrechnungsmechanismus funktioniert und wer für Betrieb, Wartung und Instandhaltung der PV-Anlage verantwortlich ist. Die Verbrauchsmengen des Letztverbrauchers werden viertelstündlich gemessen, was eine genaue Abrechnung und Verteilung des erzeugten Stroms ermöglicht. Dieses Modell ermöglicht auch eine flexible Preisgestaltung und Vertragsdauer.
Technische Fragen
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Das virtuelle Summenzählermodell ist eine Erweiterung des physischen Summenzählermodells, bei dem der erzeugte Strom nicht physisch, sondern virtuell auf alle Teilnehmer verteilt wird. Hierfür wird der gesamte Stromverbrauch rechnerisch ermittelt. In diesem Modell gibt es einen physischen Summenzähler wodurch Kosten eingespart werden können.
Dank der virtuellen Verrechnung des Stroms erfolgt die viertelstundengenaue und verbrauchsgerechte Abrechnung des Mieterstroms. Dadurch wird der erzeugte Strom fair und flexibel auf alle Mieter verteilt. Zudem entfallen hohe Einmalkosten für den Messwandelschrank, und es sind keine technischen Anpassungen bei einem Mieterwechsel erforderlich.
Gerne stellen wir sowohl dem Eigentümer als auch den Mietern alle relevanten Daten über eine Schnittstelle bereit.
Zusammenarbeit mit moverloop
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Gerne installieren wir die PV-Anlage inkl. optionaler Speicherlösung mit unserem Partnernetzwerk.
moverloop übernimmt die Konzeption und die komplette Kommunikation mit allen beteiligten Parteien. Nach der initialen Einrichtung übernehmen wir in allen Fällen den operativen Betrieb. Je nach Modell müssen Sie sich lediglich um ihre eigene Buchhaltung kümmern oder um die einmalige Vertragsgestaltung.